Informationen zum SemesterTicket / 19 Uhr-Nachweis
Informationen zum SemesterTicket online für Studierende
- der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
- der Pädagogischen Hochschule Freiburg
- der Hochschule für Musik Freiburg
Wie erfolgt die Onlineprüfung?
Da die SemesterTickets nur für immatrikulierte Studierende der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, der Pädagogischen Hochschule Freiburg und der Hochschule für Musik Freiburg erhältlich sind, die über das Studentenwerk Freiburg den Solidarbeitrag entrichtet haben, müssen gewisse Voraussetzungen für die Anspruchsberechtigung erfüllt werden.
Aus diesem Grund werden bei einem Onlinekauf die für die Anspruchsberechtigung erforderlichen Daten geprüft. Die Überprüfung erfolgt erst mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung über einen Online-Datenabgleich mit dem von Ihnen bei der Studienzulassungsstelle bekannt gegebenen Daten. Bei dieser über eine sichere SSL-Verschlüsselung erfolgten Prüfung werden uns keine Daten seitens der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, der Pädagogischen Hochschule Freiburg bzw. der Hochschule für Musik Freiburg übermittelt, sondern lediglich die Richtigkeit bzw. Unrichtigkeit der abgefragten Daten bestätigt. Erst nach Bestätigung der Richtigkeit kann der Kauf des SemesterTickets online durchgeführt werden.
Der Erwerb des 19 Uhr-Nachweises für Studierende der Albert-Ludwigs-Universität und der Pädagogischen Hochschule erfolgt nach dem gleichen Verfahren.
Wichtig:
Zum Zeitpunkt der Bestellung ist es erforderlich, dass die/der Studierende an der Hochschule für das ausgewählte Semester bereits immatrikuliert ist und die zur Überprüfung erforderlichen Daten (Matrikelnummer, Name und Vorname) an der Studieneinrichtung mit den Eingaben im OnlineShop vollkommen identisch sind. Bitte beachten Sie dabei auch die Schreibweisen wie z.B. "Ä" = "AE" oder "ß" = "SS" bzw. bei Doppelnamen mit oder ohne Bindestrich (gegebenenfalls beide Varianten probieren) oder das bei der Matrikelnummer nur Ziffern eingegeben werden.
Eine positive Überprüfung des zum Kauf / zum Bezug erforderlichen Studierendenstatus kann erst erfolgen, wenn der Semesterbeitrag bzw. eine eventuelle Studiengebühr eingezahlt und an der Universität, der Pädagogischen Hochschule bzw. der Hochschule für Musik verbucht wurde (bei Überweisungen bitte eine Woche Bearbeitungszeit einrechnen). Zusätzlich darf die Einschreibung bzw. Rückmeldung nicht aus anderen Gründen (z.B. eine fehlende Krankenversicherungsbescheinigung) gesperrt sein. Bitte beachten Sie, dass aufgrund einer erforderlichen Datenaktualisierung die Datenverifizierung und somit der Ticketkauf erst am Folgetag der Einschreibung bzw. Rückmeldung möglich ist. Erstsemesterstudierende an der Universität müssen sich zudem unter https://myaccount.uni-freiburg.de freischalten.
Während Urlaubssemestern ist ein Bezug des RVF-SemesterTickets nicht zulässig!
Die jeweils erforderlichen Anspruchsvoraussetzungen müssen zum Zeitpunkt des Ticketkaufs/-erwerbs erfüllt sein. Bei falschen Angaben, die zu einem ungerechtfertigten Bezug der SemesterTickets/der Onlineberechtigung führen, behält sich die Freiburger Verkehrs AG neben Rückforderungen ausdrücklich weitere rechtliche Schritte vor. Bei nachträglicher Überprüfung ist auf Verlangen eine Originalrückmeldebestätigung, Hochschulausweis (UniCard bzw. PH-Card zusammen mit amtlichem Lichtbildausweis) bzw. der Studierendenausweis der Hochschule für Musik) vorzulegen.